Die Möglichkeiten der Vorsorge für den Fall, dass Patienten nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden:

    

PATIENTENVERFÜGUNG (-TESTAMENT)

(nicht zu verwechseln mit dem Testament im ursprünglichen Sinn, das Bestimmungen für die Zeit nach dem Tod trifft)
Zielsetzung Bekundung eigener Wünsche in bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase. Auch als mögliche sinnvolle Ergänzung zur Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht verwendbar.
    
Juristische Bedeutung Muss von den behandelnden Ärzten beachtet werden
      
Formale Erfordernisse
  • Schriftliche (nicht zwingend handschriftliche) Form.
  • Eigenhändige Unterschrift (in Abständen z.B. von 2 Jahren – möglichst erneuern).
  • Unterschrift mindestens eines Zeugen (in Abständen - z.B. von 2 Jahren –möglichst erneuern) zur Bestätigung, dass Verfasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

  • Notarielle Beurkundung nicht erforderlich.

  • Selbst zugefügte Ergänzungen sollten mit zusätzlicher Unterschrift versehen werden.
   
Aufbewahrungsmöglichkeiten Bei den persönlichen Unterlagen, bei Angehörigen oder Freunden, eventuell beim Hausarzt.
    
Vorlage

   

BETREUUNGSVERFÜGUNG

 
 Zielsetzung Benennung einer Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer (früher Pfleger) einsetzt. Zusätzliche Wünsche für den Fall einer Betreuung möglich.
   
Juristische Bedeutung Leitet sich aus § 1901a BGB ab. Vormundschaftsgericht muss Bestellung der genannten Person aussprechen, bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen, wie z.B. Behandlungsabbruch, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich.
     
Formale Erfordernisse
  • Schriftliche (nicht zwingend hand-schriftliche) Form.

  • Eigenhändige Unterschrift (in Abständen - z.B. von 2 Jahren – möglichst erneuern).

  • Unterschrift mindestens eines Zeugen (in Abständen - z.B. von 2 Jahren –möglichst erneuern) zur Bestätigung, dass Verfasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

  • (Nicht die als Betreuer genannte Person als Zeugen nehmen!)

  • Notarielle Beurkundung nicht erforderlich.

  • Selbst zugefügte Ergänzungen sollten mit zusätzlicher Unterschrift versehen werden.

   
Aufbewahrungsmöglichkeiten Aufbewahrung so, dass gewährleistet ist, dass die Betreuungsverfügung gegebenenfalls unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet wird.
    

Vorlage

  

VORSORGEVOLLMACHT (Patientenvertretung)

  
Zielsetzung Bevollmächtigung einer Person des Vertrauens, die im Fall eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit für den Vollmachtserteilenden unter Beachtung der §§ 1904 und 1906 BGB rechts-wirksam handeln kann.
     
Juristische Bedeutung

Leitet sich aus § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB ab.

Bestellung durch Vormundschaftsgericht entfällt, nicht jedoch die Genehmigungspflicht bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen.

    
Formale Erfordernisse
  • Schriftliche (nicht zwingend hand-schriftliche) Form.

  • Eigenhändige Unterschrift (in Abständen - z.B. von 2 Jahren –möglichst erneuern).

  • Unterschrift mindestens eines Zeugen (in Abständen - z.B. von 2 Jahren - möglichst erneuern) zur Bestätigung, dass Verfasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

  • (Nicht die als Bevollmächtigter genannte Person als Zeugen nehmen!).

  • Notarielle Beurkundung nicht vorgeschrieben, aber dringend anzuraten (kostenpflichtig); wird von Behörden unter Umständen auch verlangt.

  • Selbst zugefügte Ergänzungen sollten mit zusätzlicher Unterschrift versehen werden.

    

Aufbewahrungsmöglichkeiten

 

Bei den persönlichen Unterlagen, beim Bevollmächtigten selbst oder einer anderen Vertrauensperson.

    

Vorlage

   

 Sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten